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Labels haben zwei Kennzeichen erfunden: „AI“ und „ai“. Der Unterschied ist groß

Die amerikanische und internationale Musikindustrie will Titel auf der Abspielseite kennzeichnen, ähnlich wie bei Warnhinweisen zu ungeeigneten Inhalten. Sony ging einen Schritt weiter und brachte einem Modell bei, auszurechnen, wie viel Prozent Beatles in einem Lied stecken.

KulturAnalyseIngrid BauerVeröffentlicht: 14. September 20266 Min. LesezeitQuellen 2
Labels haben zwei Kennzeichen erfunden: „AI“ und „ai“. Der Unterschied ist groß

Die Recording Industry Association of America (RIAA) und der Internationale Verband der Musikindustrie (IFPI) haben im Juli 2026 angekündigt, gemeinsam mit Spotify und Apple Music ein System einzuführen. Es soll Titel kennzeichnen, an denen künstliche Intelligenz mitgewirkt hat. Der Vorschlag sieht zwei getrennte Kennzeichen vor, die zwei völlig verschiedene Fälle auseinanderhalten sollen.

„AI“ gegen „ai“

Das erste Kennzeichen ist die Aufschrift „AI“ in Großbuchstaben auf schwarzem Grund. Es steht an Titeln, die ein Modell vollständig aus einer Texteingabe erzeugt hat. Auch Titel, bei denen die Hauptstimme maschinell synthetisiert oder zentrale Instrumentalspuren generiert wurden, tragen dieses Zeichen. Das zweite Kennzeichen ist „ai“, klein geschrieben, schwarz auf weiß. Es gilt für Lieder, die überwiegend von Menschen stammen, aber in einzelnen Arbeitsschritten KI-Unterstützung genutzt haben. Die Funktionsweise ähnelt dem Warnhinweis für Erwachseneninhalte, den die Dienste bereits kennen: Das Kennzeichen erscheint auf der Seite des Titels, die Angaben tragen die Künstler, Labels und Vertriebe selbst ein. Vorerst umfassen die Kennzeichnungen keine Songtexte, Kompositionen, Musikvideos oder Cover. Dem Vorhaben haben sich auch die Recording Academy, die Schauspieler- und Moderatorengewerkschaft SAG-AFTRA, die Kampagne Human Artistry Campaign und der Verband unabhängiger Labels A2IM angeschlossen. Das ist eine breite Koalition. Zugleich ist es ein Signal: Die Branche setzt den Standard lieber selbst, bevor Regulierer es tun.

Sony rechnet Prozente aus

Parallel bereiten die Konzerne Nachweiswerkzeuge vor. Sony Group hat eine Technologie entwickelt, die angeben kann, welche urheberrechtlich geschützte Musik bei der Erstellung eines von KI erzeugten Titels verwendet wurde. Das System bleibt nicht bei der Antwort „ja oder nein“ stehen, sondern kann den Anteil einzelner Werke schätzen. Es stellt etwa fest, dass ein Titel zu 30 Prozent Musik der Beatles und zu 10 Prozent Musik von Queen nutzt. Lässt sich der Entwickler des Modells auf Zusammenarbeit ein, greift Sony auf Daten aus dessen Grundsystem zu. Verweigert er das, vergleicht die Technologie den erzeugten Titel mit vorhandener Musik und schätzt die Anteile so. Ziel ist ein Mechanismus, bei dem Einnahmen aus KI-Musik proportional zum Beitrag unter den ursprünglichen Urhebern aufgeteilt werden. Die Technologie entstand bei Sony AI, der Forschungseinheit des Konzerns. Ihre Beschreibung wurde auf einer internationalen wissenschaftlichen Konferenz angenommen. Dasselbe Team entwickelte eine Methode, mit der Modelle daran gehindert werden, den Stil von Anime-Figuren zu imitieren, etwa aus dem Studio Ghibli. Die Lösung lässt sich auch auf Video, Spiele und Figuren anwenden. Sony betont, dass noch keine Entscheidung über einen Einsatz gefallen ist.

In Japan ist der Schutz der Musikrechte aufgeteilt: Rechte liegen bei Komponisten, Verlagen und ausführenden Künstlern, getrennt davon bei den Herstellern der Aufnahmen. Sony Group kontrolliert große Labels und Verlage, darunter die Hälfte des Katalogs von Michael Jackson. Der Konzern hat also nicht nur die Technologie, sondern auch ein Interesse daran, dass die Abrechnung funktioniert.

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Quellen

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  1. 01美国唱片业协会拟与 Spotify、Apple Music 合作推进 AI 音乐标识 (IT之家)ZH
  2. 02索尼新技术可识别 AI 音乐中的版权内容 (IT之家)ZH

Alle Zahlen und Zitate in diesem Text stammen aus den unten genannten Quellen.

Die Materialien wurden vom Redaktionsteam mit Unterstützung von KI erstellt.

Ingrid Bauer

Ingrid Bauer

Kultur, Küche und Lebensstil

Ingrid Bauer schreibt für FLASH24 über Kultur, Küche, Mode und Design, Alltagsleben und Geschichte und stützt sich dabei auf Primärquellen wie Archivdokumente, historische Kochbücher und Gespräche mit Zeitzeugen. Bei Rezepten und Ernährungsratgebern prüft sie Zutatenlisten, Nährwertangaben und Herkunftsbezeichnungen gegen offizielle Register. Für ihre Kulturbeiträge vergleicht sie Spielpläne, Ausstellungskataloge und Marktpreise und wartet auf die Saisonberichte der Landwirtschaftskammern. Ihr eigenes Brot backt sie im Holzofen, kauft auf Wochenmärkten und sammelt alte Kochbücher, was ihre Geschichten über regionale Küche und Handwerk prägt. Sie veröffentlicht keine unbelegten Zahlen und keine Rezepte ohne getestete Mengenangaben.

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